Zukunft Europa:
Liberalisierung der Arbeitsmärkte
"Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006 [1] (auch Europäische Dienstleistungsrichtlinie oder Bolkestein-Richtlinie genannt) ist eine EG-Richtlinie zur Liberalisierung des EU-Binnenmarkts. Diese weitere Liberalisierung soll durch Schaffung einer EU-weiten Freihandelszone für Dienstleistungen erreicht werden. Die EU-Kommission sieht die Dienstleistungsrichtlinie als einen wichtigen Bestandteil der Lissabon-Strategie an, die vorsieht, Europa bis zum Jahr 2010 zum „wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu entwickeln."
Quelle:
[6] Wikipedia
Lissabon-Strategie und ihre Umsetzung seit dem Jahr 2000
"Im März 2000 hat der Europäische Rat in Lissabon eine ehrgeizige Agenda verabschiedet – die Lissabon-Strategie. Das Ziel: Bis 2010 soll die EU zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum" der Welt werden. Die Europäische Kommission hat im Februar 2005 eine Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie vorgelegt. Wie zuvor schon die ranghohe Arbeitsgruppe unter Leitung von Wim Kok testiert die Kommission erhebliche Umsetzungsdefizite.
Der Europäische Rat hat diese kritische Einschätzung auf dem Frühjahrgipfel 2005 bestätigt und die Lissabon-Strategie neu fokussiert: auf Investitionen in Forschung, Bildung und Innovation, flexiblere Arbeitsmärkte, offenere Dienstleistungsmärkte, weniger bürokratische Lasten für Unternehmen, besseren Einklang von Wachstum und Umweltschutz. Der BDI hat diese Neuorientierung begrüßt und ihre Umsetzung gefordert. Europa hat seither wichtige Projekte angeschoben.
Im April 2005 hat die Kommission das „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) vorgelegt, im Juli das „Lissabon-Programm der Gemeinschaft“ (LPG), im Oktober die dritte Mitteilung zur europäischen Industriepolitik. Die Mitgliedstaaten haben im Herbst 2005 „Nationale Reformprogramme“ (NRP) in Brüssel eingereicht. Die Kommission hat diese im Januar 2006 bewertet und ehrgeizigere Schritte gefordert.
Im März 2006 hat der Europäische Rat die Lissabon-Strategie nachjustiert und konkrete Maßnahmen definiert, die bis Ende 2007 umzusetzen sind. Im Herbst 2006 haben die Mitgliedstaaten Umsetzungsberichte zu ihren NRPs bei der Kommission eingereicht. Am 12. Dezember 2006 hat die Kommission ihren jährlichen Fortschrittsbericht zum LPG sowie zu den NRP-Implementierungsberichten in Vorbereitung des Frühjahrsgipfels 2007 vorgelegt. Die Kommission lobt Ergebnisse beim LPG, so die Einigungen zum 7. Forschungsrahmenprogramm, zur Dienstleistrungsrichtlinie und Fortschritte in Richtung eines europäischen Flugsicherheitsmanagements (SESAR). Zugleich betont die Kommission Handlungsprioritäten:
Innovation – vom geplanten Europäischen Technologieinstitut bis hin zum Schutz geistigen Eigentums;
Unternehmen – bessere Rechtsetzung und die Reduktion der administrativen Lasten für Unternehmen um 25% bis 2012, die Ermöglichung von Unternehmensgründungen binnen einer Woche, die Einrichtung einheitlicher Anlaufstellen (one-stop shop);
die Schaffung von mehr Beschäftigung durch die Balance von Sicherheit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ("Flexicurity");
Energiepolitik und Klimaschutz: die Kommission hat am 10. Januar 2007 den Aktionsplan Energiepolitik vorgestellt.
Auf dem Frühjahrsgipfel im März 2007 wird die Lissabon-Strategie erneut im Zentrum stehen, insbesondere die Implementierung der NRP und die europäische Energiepolitik.
"
Quelle:
[7] BDI